Inhalt des Dokuments
+++ Aktuelles +++
Nachweispflicht über Unterrichts- und Prüfungsunfähigkeit
Ergänzend zu unserem Merkblatt möchten wir Sie auf folgenden Sachverhalt hinweisen:
Der Nachweis der Unterrichts- und Prüfungsunfähigkeit ist dadurch gekennzeichnet, dass sich der*die Arzt*Ärztin einen persönlichen Eindruck von den Symptomen macht, die zu einer gesundheitlichen Beeinträchtigung und damit zu einer Unterrichts- und Prüfungsunfähigkeit führen. Aus diesem Grund werden Atteste, die ausschließlich durch Online- und/oder Telefonkonsultation eines*r Arztes*Ärztin erstellt werden, als Nachweis der Unterrichts- und Prüfungsunfähigkeit nicht anerkannt.
Zusatzinformationen / Extras
Direktzugang
Schnellnavigation zur Seite über Nummerneingabe
Hilfsfunktionen
Diese Seite verwendet Matomo für anonymisierte Webanalysen. Mehr Informationen und Opt-Out-Möglichkeiten unter Datenschutz.
Öffnungszeiten Sekretariat Studienkolleg
Beate KirschErweiterungsbau
Raum EB 519
Straße des 17. Juni 145
10623 Berlin
Tel. +49(0)30 314 72720
Fax +49(0)30 314 72543
studienkolleg@tu-berlin.de
Mo, Mi, Fr 10 - 12.00
Di 14 - 15.30 Uhr