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+++ Aktuelles +++
Nachweispflicht über Unterrichts- und Prüfungsunfähigkeit
Ergänzend zu unserem Merkblatt möchten wir Sie auf folgenden Sachverhalt hinweisen:
Der Nachweis der Unterrichts- und Prüfungsunfähigkeit ist dadurch gekennzeichnet, dass sich der*die Arzt*Ärztin einen persönlichen Eindruck von den Symptomen macht, die zu einer gesundheitlichen Beeinträchtigung und damit zu einer Unterrichts- und Prüfungsunfähigkeit führen. Aus diesem Grund werden Atteste, die ausschließlich durch Online- und/oder Telefonkonsultation eines*r Arztes*Ärztin erstellt werden, als Nachweis der Unterrichts- und Prüfungsunfähigkeit nicht anerkannt.